Professional Heat Pumps Technician Installing New Device

Pumpe und Heizung müssen zueinander passen

„Im konkreten Fall ging es um einen Mandanten, der sich vor etwa fünf Jahren eine Wärmepumpenanlage einbauen ließ und dafür auch Fördergelder von der KfW erhielt. Die Wärmepumpenanlage weist einen zu hohen Stromverbrauch und einen unnormal hohen Verschleiß auf. Grund: Die Anlage ist für das Gebäude einfach falsch dimensioniert. Dies führt zu einer übermäßigen Beanspruchung der Wärmepumpe, die zu einem höheren Verschleiß der Anlage und einem häufigeren Anspringen des elektrischen Heizstabs führen kann. Der Heizstab ist ein zusätzliches Heizelement, das bei Bedarf die Wärmepumpe unterstützt, aber auch mehr Strom verbraucht. Das ist in etwa so, als würde man mit seinem Hybrid-PKW die ganze Zeit Vollgas im zweiten Gang fahren. Die Wärmepumpe ist anhand des tatsächlichen Wärmebedarfs des Gebäudes zu dimensionieren, der durch einen Fachunternehmer, gegebenenfalls einen Energieberater, ermittelt werden sollte. Ein geringerer Wirkungsgrad der Wärmepumpe führt zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten. Da muss man als Fachunternehmer den korrekten planerischen Ansatz finden. Man muss dazu wissen, dass es zum Beispiel einen großen Unterschied macht, an welche Heizverteilung die Wärmepumpe anknüpft. Für eine Fußbodenheizung sind in der Regel niedrigere Vorlauftemperaturen ausreichend als für klassische Heizkörper, deswegen bietet sich ja die Fußbodenheizung auch an. Bei der aktuellen Überprüfung der Anlage wurden auch die Unterlagen zur Anlagentechnik in Augenschein genommen. Der verantwortliche Heizungsbauer hatte sich die Anlage vom Hersteller konfigurieren lassen, der aber nicht vor Ort war. Der Heizungsbauer hat also bei Angebotsabgabe nicht so genau hingeschaut. Auf eine Wärmebedarfsberechnung warten wir bis heute. In der Fachunternehmerbescheinigung des Heizungsbauers sind unter anderem falsche Angaben zur Vorlauftemperatur vorzufinden. Auch der hydraulische Abgleich ist nicht korrekt. Ein Fachgutachter wird jetzt zum Zwecke der Begutachtung beauftragt.“

Die Fachunternehmerbescheinigung spielt eine wichtige Rolle für den Erhalt von Geldern

Wenn Sie eine Wärmepumpe einbauen lassen und Fördergelder von der KfW oder dem BAFA erhalten wollen, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Fachunternehmerbescheinigung korrekt ausgefüllt ist, was hier aber nicht der Fall war. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Wärmepumpe fachgerecht installiert wurde und den energetischen Anforderungen entspricht. Es ist mit zunehmenden Stichprobenkontrollen seitens der KfW zu rechnen.

Um sicherzustellen, dass man die Fördergelder nicht zurückzahlen muss, sollte darauf geachtet werden, dass die Fachunternehmerbescheinigung richtig ausgefüllt wird. Im konkreten Fall hat der Bauherr neben der mangelnden Funktion und dem erhöhten Verschleiß der Anlagentechnik sowie dem erhöhten Energieverbrauch auch noch eine fehlerhafte Fachunternehmerbescheinigung zu beklagen. Wird die Pflicht vom Heizungsbauer nicht erfüllt, dürfte eine mangelhafte Leistung vorliegen. Bei Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen droht die Rückzahlung der Zuschüsse. Und unter der Hand erfährt man von den Fachleuten, dass wohl bis zu einem Drittel der Fachunternehmerbescheinigungen und Energieausweise nicht korrekt sind. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung haben, lassen Sie diese von einem unabhängigen Experten prüfen.

Frist beachten und Heizung prüfen lassen! Haftet der Handwerker?

Entscheidend ist der Zeitraum von fünf Jahren. Innerhalb dieser Zeit – und sie beginnt mit der Abnahme, regelmäßig mit der Inbetriebnahme durch den Installateur – kann man den Handwerker noch zur Rechenschaft ziehen. Wenn jemand eine Wärmepumpe einbauen lassen will, holt er meist zunächst Rat bei einem Energieberater. Der haftet jedoch nur für seine Beratung. Entscheidend ist allerdings, wer die Anlage eingebaut hat. Die Handwerksbetriebe stellen den Bauherren am Ende eine Fachunternehmerbescheinigung aus, die überhaupt Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr Fördergelder beanspruchen kann. „In meinem Fall war es so, dass der Handwerker zur Berechnung für diese Bescheinigung bei den sogenannten Vor- und Rücklauftemperaturen falsche Werte eingegeben hatte. In der Planung ist der Heizungsbauer (vermutlich) anstelle der Heizkörper von einer Fußbodenheizung ausgegangen und hat diese Werte zugrunde gelegt. Bei klassischen Heizkörpern gelten aber ganz andere Werte. Bei normalem Betrieb kann die gewünschte Raumtemperatur nicht erreicht werden. Für die Wohlfühltemperatur wird dann mehr Energie verbraucht. Eine zu niedrige Vorlauftemperatur kann die Lebensdauer der Wärmepumpe verkürzen, da sie häufiger an- und abschaltet. Und wie sich herausstellte, kommt so ein Fehler nicht selten vor. Ich habe inzwischen schon einige Fachunternehmerbescheinigungen gesehen, die nicht in Ordnung waren. Möglicherweise liegt es daran, dass nicht alle Betriebe sich in der Tiefe mit den neuen Technologien beschäftigt haben“, erläutert Martin Goege. Wie der aktuelle Fall seines Mandanten ausgeht, ist noch nicht ganz klar. Allen anderen Bauherren sei aber dringend ans Herz gelegt, ihre Fachunternehmerbescheinigung prüfen zu lassen. Falls die KfW Kontrollen durchführen sollte, kann man mit Hilfe von Martin Goege den Handwerksbetrieb zur Verantwortung ziehen.

*Aus TOP Magazin Dortmund, Sommer 2024