Pflicht zur Aufklärung des Immobilienkäufers
BGH Urteil vom 15.09.23-VZR77/22 Im Rahmen der Aufklärungspflichten hat der Immobilienverkäufer auch ungefragt den Käufer auf sog. offenbarungspflichtige Umstände hinzuweisen. Eine Aufklärungspflicht besteht für Tatsachen, die für den Kaufentschluss des Kaufinteressenten von wesentlicher Bedeutung sind und deren Mitteilung er nach der Verkehrssitte auch erwarten kann. Wenn der Verkäufer gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend…