Wenn demnächst ein Gesetz in Kraft tritt, dass Whistleblower – bekanntestes Beispiel wohl Edward Snowden – vor Konsequenzen schützt, dann kommt auf mittelständische und größere Unternehmen einiges zu.
Rechtsanwalt Martin Goege, zu dessen Fachgebieten neben dem Immobilien- und Baurecht auch das Arbeitsrecht gehört, überlegt bereits, hier einen weiteren Schwerpunkt seiner Beratungsarbeit zu setzen.
„Nachdem das neue Gesetz im Dezember noch beschlossen wurde, wird es spätestens im April in Kraft treten. Wer mehr als 50 Menschen beschäftigt, ist verpflichtet, eine interne Meldestelle einzusetzen. Für Mitarbeiter soll es damit leichter werden, Missstände im Unternehmen anzusprechen, aber auch Gesetzesverstöße können hier gemeldet werden, ohne dass es Konsequenzen für den „Whistleblower“ gibt“, erläutert er. Auch wenn Unternehmen, die weniger als 250 Angestellte haben, noch eine Übergangsfrist bis Jahresende gewährt wird, rät Goege den Arbeitgebern, besser zeitnah aktiv zu werden. „Das Meldesystem kann sich in jedem Fall auch positiv auf das Klima im Unternehmen auswirken“, so Goege, „einerseits geht das Signal an die Belegschaft, dass Hinweise ernst genommen werden und Fehlverhalten nicht geduldet wird, andererseits lassen sich immer Lösungen finden, wenn ein Problem erst auf dem Tisch liegt.“
Wie bei allen neuen Gesetzen gibt es aber viele Fallstricke und bedenkliche Aspekte. Kritiker der neuen Richtlinie warnen davor, dass damit die berufliche Verschwiegenheitspflicht von Steuerberatern, Sozialarbeitern oder auch Suchttherapeuten aufgeweicht würde. Wenn diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit von einer Straftat Kenntnis bekamen, durften sie sich bisher nicht dazu äußern, weil sonst ein Berufsverbot drohte. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die sich als externer Whistleblow-Beauftragter anbieten. Martin Goege: „Unternehmen haben aber natürlich das Interesse, Interna in einem möglichst kleinen Kreis zu halten. Sensible Daten dürfen nicht in die Hände Dritter gelangen. Wie die Richtlinie am besten umgesetzt wird, das sind individuelle Entscheidungen, die der Unternehmer am besten im Dialog mit seinem Rechtsberater trifft.“
Ökologische Fußabdrücke in der Jahresbilanz
Viele Unternehmer tun es bereits, weil es sich positiv auf das Firmenimage auswirkt, in absehbarer Zeit könnte es aber zur Pflicht werden: Die Nachhaltigkeits-Analyse des gesamten unternehmerischen Vorgehens. Martin Goege: „Schlagworte wie Green Deals oder EU-Taxonomie bekommen im Alltag eines wirtschaftlichen Unternehmens immer mehr Bedeutung. Um mehr Nachhaltigkeit in der EU zu erreichen, gibt es jetzt schon erste Energiesteuerrichtlinien – wenn man sich beispielsweise zwischen fossilen und klimafreundlichen Energieträgern entscheiden muss, fallen unter Umständen bei der Nutzung fossiler Ressourcen höhere Steuersätze an. Langfristig wird eine echte Nachhaltigkeitsanalyse die Jahresbilanz ergänzen. Hier gibt es viel Beratungsbedarf bei den Unternehmen.“
*Aus TOP Magazin Dortmund, Winter 2022